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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Prozessus GmbH

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der zwischen der Prozessus GmbH und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung. Individuelle Abreden haben Vorrang vor den AGB, wenn sie schriftlich vereinbart und von der Prozessus GmbH schriftlich bestätigt wurden.


§ 1 – Vertragsgegenstand

Die Prozessus GmbH übernimmt Aufträge zum Inkasso fälliger und unstrittiger Forderungen gegen Schuldner, die in Deutschland ansässig sind. Privatpersonen sind als Auftraggeber ausgeschlossen; die Prozessus GmbH nimmt ausschließlich Aufträge von Unternehmern oder juristischen Personen an. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2 – Auftragserteilung

Der Auftraggeber übermittelt an die Prozessus GmbH alle relevanten Schuldnerangaben, die für den Forderungseinzug notwendig sind.

  • Vor- und Nachname (bei Firmen die Rechtsform und deren Vertreter),
  • eine zustellfähige Adresse,
  • Anspruchsgrundlagen (z. B. Datum der Rechnung, Lieferung, Fälligkeit, Verzug).

Die erforderlichen Unterlagen werden in Kopie bereitgestellt. Die Kommunikation mit der Prozessus GmbH erfolgt ausschließlich per E-Mail.


§ 3 – Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, wenn die Prozessus GmbH den jeweiligen Auftrag des Auftraggebers ausdrücklich annimmt. Hierfür erhält der Auftraggeber eine Mandatsbestätigung per E-Mail. Dies gilt für jede einzelne Forderung.


§ 4 – Kostenneutrales Inkasso und Abtretung der Inkassokosten

  1. Kostenneutralität für den Auftraggeber: Die Inkassodienstleistungen sind für den Auftraggeber kostenneutral. Kosten entstehen ausschließlich, wenn der Schuldner Zahlungen leistet. Dabei ist es unerheblich, ob die Zahlungen auf das Konto der Prozessus GmbH oder auf das Konto des Auftraggebers erfolgen. Die Prozessus GmbH erhebt keine direkten Vergütungen vom Auftraggeber. Stattdessen werden die vom Schuldner zu erstattenden Inkassokosten ausschließlich aus den Schuldnerzahlungen beglichen.
  2. Widerspruch durch den Schuldner: Sollte der Schuldner der Forderung widersprechen, sei es im vorgerichtlichen Inkasso oder im gerichtlichen Mahnverfahren, wird die Abtretung der Inkassokosten als nichtig betrachtet. Die Ansprüche verbleiben beim Auftraggeber, der diese eigenständig geltend machen kann. In diesem Fall haftet der Auftraggeber auch für die entstandenen Kosten.
  3. Strittige Forderungen:
    • Die Prozessus GmbH informiert den Auftraggeber unverzüglich über einen Widerspruch des Schuldners.
    • Zusätzliche Maßnahmen, insbesondere gerichtliche Schritte, erfolgen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
    • In diesem Fall trägt der Auftraggeber alle entstandenen Kosten, darunter:
      • Inkassokosten analog der Gebührenordnung der Rechtsanwälte (RVG),
      • Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens, berechnet nach der RVG und dem Gerichtskostengesetz (GKG), einschließlich Gerichtskosten.

§ 5 – Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert mit der Übersendung des Auftrags, dass:

  1. er alleiniger Inhaber der Forderung ist,
  2. der Schuldner sich im Verzug befindet,
  3. die Forderung unstrittig ist und rechtlich sowie faktisch besteht,
  4. eine Aufrechnung des Schuldners nicht bekannt ist,
  5. die Forderung weder gegen die guten Sitten verstößt noch auf einer Täuschungshandlung beruht,
  6. Zahlungseingänge des Schuldners unverzüglich bekannt gegeben werden,
  7. Zahlungsfristen oder Modalitäten mit dem Schuldner nur nach Rücksprache mit der Prozessus GmbH vereinbart werden,
  8. er die Prozessus GmbH von Ansprüchen Dritter freistellt, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen der vertragsgemäßen Tätigkeiten resultieren.

§ 6 – Vergütung

  1. Vergütungsgrundlage: Die Prozessus GmbH rechnet ihre Leistungen analog der Gebührenordnung der Rechtsanwälte (RVG) ab. Zusätzliche Kosten wie Gerichtskosten, externe Anwaltskosten oder andere Auslagen werden dem Auftraggeber vorab schriftlich mitgeteilt.
  2. Kosten bei strittigen Forderungen: Sollte die Forderung strittig werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, alle bis dahin entstandenen Kosten vollständig an die Prozessus GmbH zu erstatten. Zusätzliche Maßnahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
  3. Zahlungsverrechnung: Jedwede Zahlungen des Schuldners werden zunächst mit den Inkassokosten der Prozessus GmbH verrechnet. Danach erfolgt eine Verrechnung mit der Hauptforderung oder sonstigen Nebenforderungen des Auftraggebers.
  4. Haftungsausschluss bei erfolgloser Beitreibung: Gelingt es der Prozessus GmbH nicht, die Forderung oder die Inkassokosten vom Schuldner einzutreiben, bleibt der Vorgang für den Auftraggeber kostenneutral, sofern die Forderung unstrittig ist.
  5. Mahnkosten und Verzugszinsen: Sämtliche Mahnkosten des Auftraggebers sowie die vollständigen Verzugszinsen fallen an die Prozessus GmbH. Diese Kosten werden vorrangig bei Zahlungen des Schuldners berücksichtigt. Die Prozessus GmbH rechnet ihre Leistungen analog der Gebührenordnung der Rechtsanwälte (RVG) ab. Zusätzliche Kosten wie Gerichtskosten, externe Anwaltskosten oder andere Auslagen werden dem Auftraggeber vorab schriftlich mitgeteilt.
  6. Kosten bei strittigen Forderungen: Sollte die Forderung strittig werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, alle bis dahin entstandenen Kosten vollständig an die Prozessus GmbH zu erstatten. Zusätzliche Maßnahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
  7. Zahlungsverrechnung: Jedwede Zahlungen des Schuldners werden zunächst mit den Inkassokosten der Prozessus GmbH verrechnet. Danach erfolgt eine Verrechnung mit der Hauptforderung oder sonstigen Nebenforderungen des Auftraggebers.
  8. Haftungsausschluss bei erfolgloser Beitreibung: Gelingt es der Prozessus GmbH nicht, die Forderung oder die Inkassokosten vom Schuldner einzutreiben, bleibt der Vorgang für den Auftraggeber kostenneutral, sofern die Forderung unstrittig ist.

§ 7 – Kündigung

Beide Parteien können diesen Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Bereits begonnene Aufträge werden nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Gebühren abgerechnet, es sei denn, der Auftraggeber wünscht ausdrücklich die ordentliche Beendigung der Maßnahmen. In diesem Fall stellt die Prozessus GmbH ihre bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung.


§ 8 – Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Firmensitz der Prozessus GmbH als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht.


§ 9 – Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


§ 10 – Schriftformerfordernis

Alle Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

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