Inkasso beauftragen: Kostenneutral bis zum Erfolg!
Laden Sie Ihre Rechnungen direkt hoch, integrieren Sie unsere Dienste in Ihre Buchhaltungssoftware oder nutzen Sie eine Datenschnittstelle. Als professioneller Inkassodienstleister übernehmen wir Ihr vollständiges Forderungsmanagement – effizient und unterstützt durch erfahrene Rechtsdienstleister. Ihr Schuldner wird schon morgen von uns kontaktiert.
- Onlinebeauftragung binnen Minuten
- Erste Mahnung zum nächsten Werktag
- Kostenneutral, da bei unbestrittenen Forderungen der Schuldner die Kosten zu tragen hat.

Inkasso einfach erklärt: Wichtige Fragen und Antworten
Inkasso beauftragen
Wenn Rechnungen unbezahlt bleiben, ist unser Inkasso der schnelle und einfache Weg, um Ihr Geld zu bekommen.
Worauf sollten Sie bei der Beauftragung eines Inkassos achten? Hier die wichtigsten Punkte:
Ab wann kann man Inkasso einschalten?
Inkasso können Sie einschalten, sobald eine Rechnung fällig ist und der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt. Normalerweise passiert das nach Ablauf der Zahlungsfrist, die in der Rechnung steht. Häufig wird vorher eine schriftliche Erinnerung oder Mahnung geschickt, um dem Schuldner noch eine Chance zur Zahlung zu geben, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Kann ich auch Inkasso gegen Privatpersonen beauftragen?
Ja, Sie können auch Inkasso gegen Privatpersonen beauftragen. Wenn Ihnen eine Privatperson Geld schuldet, z. B. aus einem Vertrag, einem privaten Verkauf oder einer Dienstleistung, können Sie ein Inkassounternehmen damit beauftragen, die offene Forderung einzutreiben. Wichtig ist, dass die Forderung berechtigt und nachweisbar ist, etwa durch eine Rechnung, einen Vertrag oder eine Quittung. Das Inkassounternehmen wird den Schuldner dann zur Zahlung auffordern und bei Bedarf weitere Schritte einleiten.
Was kostet es ein Inkasso zu beauftragen?
Die Kosten für ein Inkassounternehmen hängen von der Höhe der offenen Rechnung ab. Für kleinere Beträge, z. B. bis 500 Euro, liegen die Gebühren bei etwa 50 Euro.
Wenn die Forderung höher ist, steigen die Kosten entsprechend. In den meisten Fällen muss der Schuldner diese Kosten übernehmen, solange er im Zahlungsverzug ist.
Fallen für meine Inkassoaufträge laufenden Kosten an?
Bei uns zahlen Sie nur, wenn wir für Sie tätig werden, und zwar ausschließlich nach Einzelfällen. Das bedeutet: Es gibt keine laufenden Kosten, keine versteckten Gebühren und keine Abonnements. Sie beauftragen uns bei Bedarf, und wir berechnen nur die Leistungen, die tatsächlich für den jeweiligen Auftrag erbracht werden. So haben Sie die volle Kontrolle über die Kosten und zahlen nur, wenn es wirklich nötig ist.
Wie kann man ein Inkassounternehmen beauftragen?
Ein Inkassounternehmen zu beauftragen, geht in wenigen Schritten:
- Kontakt aufnehmen: Per Telefon, E-Mail oder Online-Formular.
- Forderungsdaten übermitteln: Schuldnerdaten, Rechnungen, Mahnungen, Höhe der Forderung.
- Beauftragung abschließen: Auftrag bestätigen und Prozess starten.
- Inkasso läuft: Das Unternehmen kümmert sich um den Einzug.
Alles ist schnell und unkompliziert.
Wie erkennt man ein seriöses Inkassounternehmen?
Ein seriöses Inkassounternehmen erkennen Sie an folgenden Merkmalen:
- Zulassung: Es ist bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. B. dem Amtsgericht oder der Rechtsdienstleistungsbehörde) registriert.
- Transparente Kosten: Die Gebühren sind klar und nachvollziehbar, ohne versteckte Kosten.
- Seriöse Kommunikation: Es verwendet sachliche und höfliche Formulierungen, ohne Drohungen oder unseriöse Methoden.
- Erreichbarkeit: Es ist telefonisch und schriftlich gut erreichbar und bietet eine transparente Beratung.
- Mitgliedschaften: Es gehört einem Branchenverband wie dem BFIF (Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement) an, was für zusätzliche Standards sorgt.
Prüfen Sie diese Punkte, bevor Sie ein Inkassounternehmen beauftragen.
Inhaltsverzeichnis
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Jetzt Inkasso beauftragen
Jetzt handeln: Beauftragen Sie unser Inkasso und holen Sie sich, was Ihnen zusteht – schnell, einfach, kostenneutral!
So einfach beauftragen Sie unser Inkasso in 3 Schritten:
Kontakt aufnehmen
Übermitteln Sie uns Ihre Anfrage per Telefon, E-Mail oder unser Online-Formular.
Forderungsdetails bereitstellen
Teilen Sie uns die wichtigsten Informationen mit, wie Schuldnerdaten, Höhe der Forderung und relevante Dokumente (z. B. Rechnungen oder Mahnungen).
Auftrag starten
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen übernehmen wir den gesamten Inkassoprozess – von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zur Durchsetzung Ihrer Forderung.
Prozessus: Über 10 Jahre Erfahrung!
Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden
Inkasso durch erfahrene Rechtsdienstleister
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Inkassobereich. Wir wissen genau, wie Forderungen rechtssicher und effektiv durchgesetzt werden.
Online-Fallübergabe
Sparen Sie Zeit und Aufwand: Übermitteln Sie Ihre Fälle bequem über unser Online-Portal – jederzeit und von überall.
Kostenneutral durch Schuldnerzahlung
Dank unserer fairen Gebührenstruktur entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten, da diese direkt vom Schuldner getragen werden.
Datensicherheit
Ihre Daten sind bei uns in besten Händen. Wir garantieren höchste Sicherheitsstandards und eine vertrauliche Verarbeitung aller Informationen.
Grundlagen des Inkassos: Was ist Inkasso? Wie funktioniert es?
Inkasso bezeichnet den professionellen Einzug offener Forderungen durch spezialisierte Dienstleister. Es wird eingeschaltet, wenn Schuldner trotz Zahlungsverzug nicht zahlen. Das Ziel ist, dem Gläubiger schnell und rechtssicher zu seinem Geld zu verhelfen, ohne dass dieser aufwändige juristische Schritte einleiten muss.
Der Ablauf gliedert sich bei uns in folgende Schritte:
- Forderungsübergabe: Der Gläubiger übermittelt die Daten der offenen Rechnung und des Schuldners.
- Kontaktaufnahme: Das Inkassounternehmen fordert den Schuldner zunächst außergerichtlich zur Zahlung auf.
- Klärung oder Eskalation: Bei Nichtzahlung wird geprüft, ob gerichtliche Maßnahmen notwendig sind, z. B. ein Mahnbescheid oder die Zwangsvollstreckung.
Wenn Sie noch offene Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, sind wir jederzeit für Sie da. Sie erreichen uns während unserer Bürozeiten bequem per Telefon, um Ihr Anliegen direkt mit einem unserer kompetenten Mitarbeiter zu besprechen. Alternativ können Sie uns natürlich auch jederzeit eine E-Mail senden, auf die wir so schnell wie möglich reagieren.
Als unser Kunde haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Anliegen unkompliziert über unser Online-Portal einzureichen. Dort können Sie nicht nur Fragen stellen, sondern auch aktuelle Fälle einsehen und neue Aufträge erteilen – rund um die Uhr, ganz nach Ihrem Bedarf. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anliegen schnell und zuverlässig bearbeitet werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Inkassodienstleistungen. Klicken Sie auf die Kategorien, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.
A. Grundlagen des Inkassos
Was ist Inkasso und wie funktioniert es?
Inkasso bezeichnet den professionellen Einzug offener Forderungen durch ein spezialisiertes Inkassounternehmen. Wenn ein Schuldner eine Rechnung trotz Mahnungen nicht bezahlt, wird ein Inkassodienstleister eingeschaltet, um die Zahlung einzufordern. Der Prozess beginnt in der Regel mit außergerichtlichen Maßnahmen wie schriftlichen Zahlungsaufforderungen oder telefonischem Kontakt. Wenn der Schuldner weiterhin nicht zahlt, kann das Inkassounternehmen gerichtliche Schritte einleiten, wie z. B. den Antrag auf einen Mahnbescheid oder die Zwangsvollstreckung. Ziel ist es, den Gläubiger schnell und rechtssicher zu seinem Geld zu verhelfen, ohne dass er sich selbst um die Durchsetzung kümmern muss.
Wann sollte ich ein Inkassounternehmen beauftragen?
Ein Inkassounternehmen sollten Sie beauftragen, wenn eine Rechnung fällig ist und der Schuldner trotz Zahlungserinnerung oder Mahnung nicht zahlt. Üblich ist es, dem Schuldner zunächst eine oder zwei Mahnungen zu schicken und eine letzte Frist zu setzen. Wenn daraufhin keine Zahlung erfolgt, ist der Zeitpunkt gekommen, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass die Forderung berechtigt und durch Belege (z. B. Rechnungen, Verträge oder Lieferscheine) nachweisbar ist.
Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlt?
Wenn der Schuldner trotz der Bemühungen des Inkassounternehmens nicht zahlt, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Zwangsvollstreckung: Wenn der Mahnbescheid nicht widersprochen wird und der Schuldner weiterhin nicht zahlt, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der eine Zwangsvollstreckung ermöglicht (z. B. Pfändung von Konten oder Gehältern). Das Ziel ist stets, die Forderung vollständig und rechtssicher durchzusetzen.
Erweiterte außergerichtliche Maßnahmen: Das Inkassounternehmen versucht weiterhin, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen, z. B. durch intensive telefonische Kontaktaufnahme oder Verhandlungen über eine Ratenzahlung.
Gerichtliches Mahnverfahren: Wird keine Einigung erzielt, kann das Inkassounternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Der Schuldner erhält dann einen Mahnbescheid und muss innerhalb einer bestimmten Frist reagieren.
Ist Inkasso auch für Privatpersonen möglich?
Ja, auch Privatpersonen können ein Inkassounternehmen beauftragen. Wenn Ihnen jemand Geld schuldet, z. B. aus einem privaten Verkauf, einem Mietverhältnis oder einem Darlehen, können Sie das Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragen. Wichtig ist, dass die Forderung berechtigt und schriftlich belegbar ist, etwa durch einen Vertrag, eine Quittung oder eine Rechnung. Das Inkassounternehmen übernimmt dann die Kommunikation mit dem Schuldner und kümmert sich um die Durchsetzung der Forderung. Dadurch sparen Sie Zeit und vermeiden unangenehme direkte Gespräche mit dem Schuldner.
WICHTIGER HINWEIS: Wir machen ausschließlich Inkasso für Gewerbetreibende!
B. Ablauf und Prozesse
Wie läuft ein Inkassoverfahren ab?
Der Ablauf eines Inkassoverfahrens gliedert sich in mehrere Schritte:
- Forderungsübergabe: Der Gläubiger übermittelt die Daten der offenen Forderung an das Inkassounternehmen. Dazu gehören Informationen über den Schuldner, die Rechnung sowie Nachweise wie Mahnungen oder Verträge.
- Außergerichtliche Maßnahmen: Das Inkassounternehmen kontaktiert den Schuldner zunächst außergerichtlich, z. B. durch schriftliche Zahlungsaufforderungen, E-Mails oder Anrufe. Ziel ist es, die Forderung ohne gerichtliche Schritte beizutreiben.
- Verhandlungen oder Zahlungsvereinbarungen: In vielen Fällen verhandelt das Inkassounternehmen mit dem Schuldner über eine Zahlung, z. B. in Form einer Ratenzahlung.
- Gerichtliche Maßnahmen (falls nötig): Wenn der Schuldner nicht reagiert oder zahlungsunwillig ist, kann das Inkassounternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, das im Vollstreckungsbescheid münden kann.
- Zwangsvollstreckung: Sollte auch nach gerichtlichen Maßnahmen keine Zahlung erfolgen, können Pfändungen oder andere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Dieser Prozess wird individuell an den Fall angepasst, um die Chancen auf eine erfolgreiche Forderungsdurchsetzung zu maximieren.
Welche Informationen und Unterlagen muss ich bereitstellen?
Damit ein Inkassounternehmen Ihre Forderung erfolgreich bearbeiten kann, sind folgende Informationen und Dokumente erforderlich:
- Angaben zum Schuldner: Name, Anschrift, Kontaktinformationen (E-Mail, Telefonnummer).
- Forderungsdetails: Höhe der offenen Rechnung, Zahlungsfrist, eventuell angefallene Zinsen oder Mahnkosten.
- Nachweise: Kopien der Rechnung, des Vertrags oder andere Belege, die die Forderung dokumentieren.
- Korrespondenz mit dem Schuldner: Schreiben wie Mahnungen oder Zahlungserinnerungen, aus denen hervorgeht, dass der Schuldner über die offene Forderung informiert wurde.
Je genauer die Informationen sind, desto effektiver kann das Inkassounternehmen arbeiten.
Wie lange dauert ein Inkassoverfahren?
Die Dauer eines Inkassoverfahrens hängt von mehreren Faktoren ab, z. B. von der Reaktionsbereitschaft des Schuldners und der Komplexität des Falls.
- Außergerichtliche Verfahren: Diese dauern in der Regel nur wenige Wochen, da Schuldner oft nach der ersten oder zweiten Zahlungsaufforderung reagieren.
- Gerichtliche Verfahren: Sollte ein gerichtliches Mahnverfahren nötig sein, kann sich die Bearbeitungszeit um mehrere Wochen oder Monate verlängern, abhängig von den rechtlichen Schritten und eventuellen Widersprüchen des Schuldners.
- Zwangsvollstreckung: Falls es zur Zwangsvollstreckung kommt, kann der Prozess noch länger dauern, insbesondere bei schwierigen Fällen wie der Pfändung von Vermögenswerten.
In vielen Fällen kann die Forderung jedoch innerhalb von wenigen Wochen erfolgreich durchgesetzt werden.
Was passiert, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist?
Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Vermögensauskunft: Das Inkassounternehmen kann den Schuldner zur Abgabe einer Vermögensauskunft (eidesstattliche Erklärung) auffordern. Dadurch wird transparent, ob und welche Vermögenswerte vorhanden sind.
- Ratenzahlungsvereinbarung: Falls der Schuldner aktuell zahlungsunfähig, aber zukünftig zahlungsfähig ist, kann eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden.
- Gerichtliche Maßnahmen: Falls keine Vermögenswerte vorhanden sind, wird geprüft, ob eine langfristige Überwachung des Schuldners sinnvoll ist.
- Abschreibung der Forderung: Wenn der Schuldner endgültig zahlungsunfähig (z. B. insolvent) ist und keine Aussichten auf Zahlung bestehen, kann die Forderung abgeschrieben werden. Das Inkassounternehmen berät Sie in solchen Fällen über die weiteren Schritte.
Das Ziel ist immer, auch bei schwierigen Fällen eine optimale Lösung für den Gläubiger zu finden.
C. Kosten und Gebühren
Was kostet ein Inkassounternehmen?
Die Kosten für ein Inkassounternehmen hängen von der Höhe der offenen Forderung ab. In Deutschland orientieren sich die Gebühren oft an den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Zum Beispiel:
- Für Forderungen bis 500 Euro können die Gebühren etwa 50 Euro betragen.
- Für höhere Forderungen steigen die Gebühren entsprechend.
Zusätzlich können Auslagen wie Portokosten (maximal 20 Euro) hinzukommen. Wichtig ist, dass die meisten Inkassounternehmen transparent über die entstehenden Kosten informieren.
In vielen Fällen werden die Inkassokosten dem Schuldner in Rechnung gestellt, sodass dem Gläubiger keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Wer trägt die Kosten – ich oder der Schuldner?
Grundsätzlich trägt der Schuldner die Kosten, wenn er sich im Zahlungsverzug befindet. Das bedeutet, dass die Inkassokosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden können.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist oder die Forderung strittig bleibt, könnten Sie als Gläubiger die Inkassokosten tragen. Die genaue Regelung hängt von der Vertragslage und der rechtlichen Situation ab. Seriöse Inkassounternehmen klären Sie vorab über mögliche Risiken auf.
Gibt es versteckte Gebühren?
Ein seriöses Inkassounternehmen arbeitet transparent und ohne versteckte Kosten. Sie erhalten vor der Beauftragung eine klare Übersicht über die möglichen Gebühren.
Wichtig ist, darauf zu achten, dass keine laufenden oder pauschalen Kosten ohne Ihre Zustimmung entstehen. Achten Sie darauf, dass alle Bedingungen, wie z. B. Erfolgsprovisionen oder zusätzliche Gebühren, vorab klar kommuniziert werden.
Wie funktioniert die Kostenübernahme durch den Schuldner?
Wenn der Schuldner in Zahlungsverzug ist, können die Inkassokosten als Verzugsschaden auf ihn übertragen werden. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht nur die Hauptforderung, sondern auch die entstandenen Kosten für das Inkassoverfahren übernehmen muss.
Das Inkassounternehmen informiert den Schuldner über die Gesamtsumme, einschließlich Hauptforderung, Zinsen und Gebühren. Sobald der Schuldner zahlt, werden alle offenen Posten beglichen, und Ihnen entstehen in der Regel keine weiteren Kosten.
Sollte der Schuldner nur einen Teilbetrag zahlen, wird die Zahlung entsprechend aufgeteilt. Seriöse Inkassounternehmen priorisieren hierbei die Deckung der Hauptforderung.
D. Rechtliche Aspekte
Ist es legal, ein Inkassounternehmen einzuschalten?
Ja, es ist absolut legal, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Inkassodienstleister sind in Deutschland nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zugelassen und werden von den zuständigen Behörden überwacht. Ein seriöses Inkassounternehmen arbeitet immer im Rahmen der geltenden Gesetze und sorgt dafür, dass Ihre Forderung rechtssicher durchgesetzt wird.
Als Gläubiger dürfen Sie ein Inkassounternehmen beauftragen, sobald eine Forderung fällig ist und sich der Schuldner in Verzug befindet, z. B. durch das Versäumen einer Zahlungsfrist.
Kann ich auch strittige Forderungen einreichen?
Strittige Forderungen können grundsätzlich nicht direkt von einem Inkassounternehmen bearbeitet werden, da diese in den Bereich der Rechtsberatung fallen, der ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten ist.
Allerdings kann ein Inkassounternehmen den Sachverhalt prüfen und, wenn notwendig, den Fall an einen kooperierenden Anwalt weitergeben. Wichtig ist, dass die Forderung eindeutig nachweisbar ist (z. B. durch Verträge, Rechnungen oder andere Dokumente), um spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.
Was passiert, wenn der Schuldner eine Forderung bestreitet?
Wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, kann das Inkassounternehmen keine weiteren Maßnahmen ergreifen, da es sich dann um einen rechtlichen Streitfall handelt. In diesem Fall werden folgende Schritte eingeleitet:
- Prüfung der Einwände: Das Inkassounternehmen analysiert die Argumente des Schuldners und prüft, ob diese berechtigt sind.
- Beratung des Gläubigers: Sie als Gläubiger werden über die Situation informiert und erhalten eine Einschätzung, ob und wie der Anspruch weiterverfolgt werden kann.
- Weitergabe an einen Anwalt: Falls der Schuldner weiterhin nicht zahlt und die Forderung berechtigt ist, kann der Fall an einen Rechtsanwalt übergeben werden, der die Klage einleiten kann.
Das Ziel ist immer, unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und die Forderung außergerichtlich durchzusetzen.
Werden Forderungen in die SCHUFA eingetragen?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Inkassounternehmen dürfen eine offene Forderung an Auskunfteien wie die SCHUFA melden, wenn:
- Die Forderung unbestritten und fällig ist.
- Der Schuldner über die mögliche Eintragung vorab schriftlich informiert wurde.
- Die Zahlung trotz dieser Information ausbleibt.
Ein SCHUFA-Eintrag ist ein ernsthafter Schritt und wird nur genutzt, wenn der Schuldner nachweislich nicht kooperiert. Seriöse Inkassounternehmen agieren hier äußerst verantwortungsbewusst und halten sich strikt an die rechtlichen Vorgaben, um unrechtmäßige Einträge zu vermeiden.
E. Spezielle Dienstleistungen
Übernehmen Sie auch gerichtliche Maßnahmen?
Ja, viele Inkassounternehmen, einschließlich unseres, übernehmen auch gerichtliche Maßnahmen, falls außergerichtliche Bemühungen erfolglos bleiben. Zu diesen Maßnahmen gehören:
- Einleitung eines Mahnverfahrens: Dabei wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, der den Schuldner zur Zahlung verpflichtet.
- Vollstreckung: Nach einem erfolgreichen Mahnbescheid kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der Zwangsvollstreckungen ermöglicht, wie z. B. Gehaltspfändungen oder Kontopfändungen.
- Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten: Sollte ein Fall besonders komplex sein, arbeiten wir eng mit spezialisierten Anwälten zusammen, um Ihre Forderung weiter zu verfolgen.
Wir beraten Sie vor jedem Schritt und informieren Sie über die möglichen Kosten und Erfolgsaussichten.
Können titulierte Forderungen eingezogen werden?
Ja, wir übernehmen auch den Einzug titulierter Forderungen. Eine titulierte Forderung ist bereits gerichtlich festgestellt und kann durch Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Unser Service umfasst dabei:
- Vermögensrecherchen: Wir prüfen, welche Vermögenswerte der Schuldner besitzt, z. B. Bankkonten oder Immobilien.
- Langfristige Überwachung: Falls der Schuldner aktuell nicht zahlungsfähig ist, überwachen wir seine finanzielle Situation über einen längeren Zeitraum, um bei zukünftiger Zahlungsfähigkeit aktiv zu werden.
- Durchführung von Zwangsvollstreckungen: Wir kümmern uns um Maßnahmen wie Gehalts-, Konto- oder Sachpfändungen.
Unser Ziel ist es, auch in schwierigen Fällen das Beste für Sie herauszuholen.
Wie funktioniert das Inkasso bei internationalen Forderungen?
Internationale Forderungen stellen oft besondere Herausforderungen dar, z. B. durch andere rechtliche Systeme, Sprachbarrieren und unterschiedliche Zahlungsmoral. Wir sind auf internationales Inkasso spezialisiert und bieten:
- Zusammenarbeit mit Partnern: Wir arbeiten mit erfahrenen Inkassopartnern im jeweiligen Land zusammen, die die lokalen Gesetze und Gepflogenheiten kennen.
- Mehrsprachige Kommunikation: Unser Team oder unsere Partner treten direkt mit dem Schuldner in der jeweiligen Landessprache in Kontakt.
- Rechtliche Maßnahmen im Ausland: Falls nötig, können wir auch gerichtliche Schritte im Ausland einleiten, um Ihre Forderung durchzusetzen.
Dank unseres Netzwerks und unserer Erfahrung erhöhen wir die Erfolgschancen bei internationalen Forderungen erheblich.
Was passiert bei Insolvenz des Schuldners?
Wenn der Schuldner insolvent ist, gelten besondere Regelungen. Wir unterstützen Sie in diesem Fall durch:
- Anmeldung zur Insolvenztabelle: Wir sorgen dafür, dass Ihre Forderung offiziell im Insolvenzverfahren registriert wird.
- Überwachung des Verfahrens: Wir halten Sie über den Verlauf des Insolvenzverfahrens informiert und prüfen regelmäßig, ob und wie viel Ihrer Forderung aus der Insolvenzmasse ausgezahlt werden kann.
- Langfristige Überwachung: Falls das Verfahren abgeschlossen wird, der Schuldner aber später wieder zahlungsfähig ist, können wir die Forderung weiterhin überwachen und gegebenenfalls erneut aktiv werden.
Selbst bei Insolvenz bemühen wir uns, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
F. Technische Fragen
Wie übermittle ich meine Fälle?
Die Übergabe von Forderungen an uns ist einfach und flexibel. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Online-Portal: Nutzen Sie unser benutzerfreundliches Online-Portal, um Ihre Fälle digital und sicher zu übermitteln. Hier können Sie alle relevanten Daten hochladen, wie Schuldnerinformationen und Belege.
- E-Mail oder Post: Alternativ können Sie uns Ihre Unterlagen auch per E-Mail oder klassisch per Post zukommen lassen.
- Direkter Kontakt: Bei komplexen oder größeren Fällen stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung, um Details direkt zu besprechen.
Unsere Systeme sind darauf ausgelegt, Ihre Daten sicher zu empfangen und effizient zu verarbeiten.
Gibt es ein Online-Portal zur Fallverwaltung?
Ja, unser Online-Portal ermöglicht Ihnen eine komfortable Verwaltung Ihrer Inkassofälle. Die wichtigsten Funktionen umfassen:
- Fallübersicht: Sie können den Status aller offenen Forderungen in Echtzeit einsehen.
- Neue Fälle einreichen: Übermitteln Sie neue Forderungen direkt über das Portal.
- Kommunikation: Nutzen Sie die integrierte Nachrichtenfunktion, um mit unserem Team in Kontakt zu treten.
- Dokumentenupload: Laden Sie wichtige Unterlagen wie Rechnungen oder Mahnungen sicher hoch.
Das Portal ist rund um die Uhr verfügbar, sodass Sie jederzeit auf Ihre Daten zugreifen können.
Kann ich den Bearbeitungsstatus meiner Forderungen einsehen?
Ja, wir bieten Ihnen volle Transparenz. Über unser Online-Portal können Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Fälle einsehen. Hier sehen Sie:
- Offene Maßnahmen: Welche Schritte bereits durchgeführt wurden (z. B. Mahnung verschickt, Gericht kontaktiert).
- Reaktionen des Schuldners: Ob der Schuldner reagiert hat oder Zahlungen angekündigt wurden.
- Nächste Schritte: Welche Maßnahmen als nächstes geplant sind, falls der Schuldner nicht zahlt.
So behalten Sie jederzeit die Kontrolle über den Verlauf Ihrer Forderungen.
Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
Datensicherheit hat für uns höchste Priorität. Wir sorgen dafür, dass Ihre sensiblen Informationen geschützt sind, durch:
- Verschlüsselung: Alle Datenübertragungen, insbesondere über das Online-Portal, sind durch moderne Verschlüsselungstechnologien (z. B. SSL) gesichert.
- Datenschutzkonformität: Wir halten uns streng an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und verarbeiten Ihre Daten ausschließlich für den vorgesehenen Zweck.
- Sichere Speicherung: Ihre Daten werden auf sicheren Servern gespeichert, die regelmäßig überprüft und gewartet werden.
- Zugriffsmanagement: Nur autorisierte Mitarbeiter haben Zugriff auf Ihre Daten, und auch das nur im Rahmen ihrer Aufgaben.
Sie können sicher sein, dass Ihre Informationen bei uns in guten Händen sind.
Wie wir vorgehen – Eskalationsstufen der Prozessus GmbH
Briefe schreiben andere; Wir machen mehr!
Wenn sich von Beginn an erfahrene Inkassounternehmer um Forderungen und deren Beitreibung kümmern, kommen Sie in der Regel auf eine Beitreibungsquote von über 70 %. Wir liegen mit unseren Erfolgen weit über dem Branchendurchschnitt. Und das alles, weil wir neben der Post auch noch auf E-Mail, Telefon und SMS setzen.
Vorgerichtliches Mahnverfahren
Inkassoschreiben hinterlassen Eindruck! Das war schon immer so und wird sich wohl so schnell auch nicht ändern. Und obwohl mittlerweile jeder eine E-Mail Adresse zu haben scheint, kommt trotzdem noch die gute alte Post ins Spiel. Zahlungsaufforderungen gehen dem Schuldner aus unserem Haus immer auch per Post zu.
Sollten Sie weitere Daten, im Speziellen die E-Mail Adresse und oder die Telefonnummer des Schuldners kennen, werden wir auch diese Möglichkeiten nutzen, um einen erfolgreichen Kontakt zum Schuldner aufzubauen.
- Zahlungsaufforderung per Post
- Zahlungsaufforderung per E-Mail
- Zahlungsaufforderung per Telefon und SMS
Das vorgerichtliche Mahnverfahren ist in den meisten Fällen nach 3 bis 7 Tagen abgeschlossen. Der Mandant hat sein Geld oder der Schuldner zahlt die Forderung in angemessenen Raten, welche aus unserer Sicht nicht länger als 6 Monate in Anspruch nehmen sollten.
Gerichtliches Mahnverfahren
Inkassoschreiben hinterlassen Eindruck! Leider reicht das nicht in allen Fällen. Tatsächlich erreicht man einen geringen Teil der Schuldner nicht ohne weiter an der Eskalationsschraube zu drehen. Der Gesetzgeber hat für solche Fälle das gerichtliche Mahnverfahren zur Verfügung gestellt. Dieses Verfahren soll rechtlich sicher und vor allen Dingen kostengünstig dem Gläubiger zu seinem Geld verhelfen. Inkassounternehmen dürfen grundsätzlich das vollständige gerichtliche Mahnverfahren für Ihre Mandanten durchführen.
Das gerichtliche Mahnverfahren besteht in Deutschland aus den beiden Schritten Beantragung des Mahnbescheides und Beantragung des Vollstreckungsbescheides.
- Elektronische Beantragung des Mahnbescheides
- Elektronische Beantragung des Vollstreckungsbescheides
- Erhalt der „Vollstreckbaren Ausfertigung“ des Vollstreckungsbescheides
In der Regel vergehen zwischen Beantragung und Erhalt des „Titels“ regelmäßig 4 bis 6 Wochen.
Sowohl bei der Zustellung des Mahnbescheides, als auch bei der Zustellung des Vollstreckungsbescheides wird dem Schuldner eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, ein sogenanntes Rechtsmittel zu nutzen, um sich gegen die jeweiligen Bescheide zu wehren. Nur, wenn diese Fristen vom Schuldner nicht genutzt werden, erlässt das Gericht den Vollstreckungsbescheid und stellt diesen dem Antragssteller zur Verfügung.
Zwangsvollstreckung
Ihre titulierte Forderung braucht Konsequenz? Wir handeln für Sie!
Sobald Ihre Forderung rechtlich abgesichert ist, setzen wir effektive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein. Dabei werden gezielt Vermögensgegenstände und Bankkonten des Schuldners gepfändet. Falls dies nicht ausreicht, sorgen wir dafür, dass der Schuldner eine Vermögensauskunft abgibt und detaillierte Informationen zu seinen finanziellen Verhältnissen offenlegt.
Langfristige Überwachung unbezahlter Forderungen
Führt die Zwangsvollstreckung nicht direkt zur vollständigen Zahlung, setzen wir auf Beharrlichkeit. In solchen Fällen übernehmen wir die Langzeitüberwachung, um künftige finanzielle Ressourcen des Schuldners aufzuspüren und Ihre Forderung durchzusetzen. Dank der 30-jährigen Verjährungsfrist für titulierte Ansprüche bleibt Ihr Recht auf Zahlung auch langfristig bestehen.
Unsere Maßnahmen im Überblick:
- Pfändung durch den Gerichtsvollzieher: Gezielte Beschlagnahmung von Vermögenswerten.
- Kontopfändung: Sicherung von Bankguthaben und Zahlungsflüssen.
- Vermögensauskunft: Verpflichtung des Schuldners, seine finanzielle Lage offenzulegen.
Mit einem systematischen und hartnäckigen Vorgehen gewährleisten wir, dass Ihre Forderungen nicht nur heute, sondern auch langfristig realisiert werden können – denn Ihr Erfolg ist unser Antrieb!
Langzeitüberwachung
Ihre Forderung – unser langfristiger Einsatz
Nicht jede titulierte Forderung kann sofort vollständig beglichen werden. In solchen Situationen übernehmen wir für Sie die Langzeitüberwachung. Unser Ansatz stellt sicher, dass auch nach einer anfänglich erfolglosen Zwangsvollstreckung zukünftige Vermögenswerte des Schuldners aufgespürt und Ihre Ansprüche konsequent durchgesetzt werden.
Durch unsere kontinuierliche Überwachung behalten wir die finanzielle Situation des Schuldners stets im Auge. Veränderungen wie ein neuer Job, Erbschaften oder der Erwerb von Vermögenswerten bleiben uns nicht verborgen. Sobald sich neue Möglichkeiten zur Vollstreckung ergeben, reagieren wir umgehend in Ihrem Interesse.
Vorteile der Langzeitüberwachung:
- 30 Jahre Anspruchssicherung: Titulierte Forderungen können bis zu drei Jahrzehnte lang durchgesetzt werden.
- Regelmäßige Prüfung: Wir analysieren fortlaufend, ob neue Maßnahmen möglich sind.
- Konsequente Beharrlichkeit: Unser Einsatz endet erst, wenn Ihre Forderungen vollständig beglichen sind.
Mit unserer Unterstützung bleibt Ihre Forderung aktiv und durchsetzbar – für langfristige Sicherheit und Erfolg.
Wir schaffen Liquidität!
In weit über 70 % der uns übergebenen Inkassofälle erfolgen binnen 3 bis 7 Tagen Zahlungen. Wir sorgen dafür, dass auch Ihre Außenstände binnen kürzester Zeit ihren Schrecken verlieren.
Eindeutiges Mahnschreiben
Wir packen den Stier bei den Hörnern. Es wird unmissverständlich auf die Konsequenzen weiteren Zahlungsverzuges hingewiesen.
Ehrliches Telefoninkasso
Sprechenden Menschen kann geholfen werden: Ein ehrliches Telefonat führt in vielen Fällen zu schneller Zahlung.
Schnelles Mahnverfahren
Nicht in allen Fällen reicht ein Brief und ein Telefonat. Manche Schuldner überzeugt nur der Mahnbescheid. – Mit uns kein Problem.
Analytische Bonitätsprüfung
Die Beitreibung von Forderungen kann schnell richtig viel Geld kosten. Eine analytische Bonitätsprüfung spart in vielen Fällen bares Geld.
Zielführende Zwangsvollstreckung
Ein Zwangsvollstreckungsauftrag alleine bringt kein Geld. Der Auftrag an den Gerichtsvollzieher muss eindeutig sein, sonst geht er ins Leere.
Klares Schuldnermonitoring
Nur, weil der Schuldner heute kein Geld hat, muss das nicht morgen auch noch der Fall sein. Wir behalten die richtigen Augen offen.
„Erfolgreiches Inkasso bedeutet nicht nur, Geld zurückzubekommen, sondern auch, Beziehungen zu wahren und Lösungen zu finden, die für alle Seiten funktionieren.“
Bernhard Ehlen
Geschäftsführer
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