Prozessus

Seit 2013 im Auftrag Ihrer Liquidität

Nur Erfolg zählt – sonst keine Kosten!

Inkasso auf reiner Erfolgsprovision – fair, transparent, ohne Risiko.

Keine Vorkosten. Keine Kosten bei Misserfolg.

  • Keine Vorkosten
  • Erfolgsprovision: 9 %
  • PAG trägt alle wirtschaftlich sinnvollen Kosten
  • Treuhänderische Abtretung für volle Verfahrenssteuerung
  • Für alle unbestrittenen B2B-Forderungen

Inkasso auf reiner Erfolgsprovision

Kein Kostenrisiko

Für Sie fallen keinerlei Kosten an – wir tragen sämtliche wirtschaftlich sinnvollen Aufwendungen selbst. Nur im Erfolgsfall berechnen wir eine feste Erfolgsprovision von 9 %. Bei Misserfolg: Nichts!

Professionelle Durchsetzung

Unser erfahrenes Team übernimmt das komplette Inkasso: von der außergerichtlichen Mahnung über die Bonitätsprüfung bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Maximale Transparenz

Sollte die Forderung trotz aller Maßnahmen uneinbringlich sein, tragen ausschließlich wir die Kosten. Sie erhalten jederzeit Einsicht in den Bearbeitungsstand und behalten so die volle Kontrolle.

Profitieren Sie noch Heute von unserer Expertise: In weit über 70 % der übergebenen Forderungen erfolgen binnen 3 bis 7 Tagen Zahlungen

Sie fragen, wir antworten:

Welche Voraussetzungen muss meine Forderung erfüllen?
  • Sie handeln als Unternehmer
  • Die Forderung ist maximal 6 Monate alt
  • Die Forderungshöhe beträgt mindestens 5.000,00 €
  • Es hat sich noch kein Rechtsdienstleister (Rechtsanwalt oder Inkassounternehmer) mit der Forderung befasst.
  • Die Forderung ist unbestritten, fällig, frei von Rechten Dritter und es sind keine Aufrechnungen bekannt.
Was bedeutet Inkasso auf Erfolgsprovision konkret?

Wir treiben in Ihrem Namen, aber auf unsere Kosten Ihre Forderung bei. Durch die fiduziarische Abtretung der Forderung sind wir „Herr des Verfahrens“ und Sie bleiben wirtschaftlich Berechtigter.

Wie schnell erfolgt die Auszahlung?

Unsere Erfolgsquote im B2B-Bereich liegt bei weit über 70 %, mit Zahlungen binnen 3 bis 7 Tagen.

Wer trägt das Ausfallrisiko?

Wir tragen das vollständige Risiko. Das bedeutet: Auch wenn der Schuldner später nicht zahlt oder insolvent wird, müssen Sie nichts zahlen.

Ist die Übernahme von Forderungen auf reiner Erfolgsprovision legal?

Ja. Inkassounternehmen dürfen – im Gegensatz zu Rechtsanwälten – ihre Vergütungen frei mit den Auftraggebern vereinbaren.

Übernehmen Sie auch Forderungen, wenn diese schon bei einem Inkassounternehmen waren?

Nein. Forderungen die bereits bei einem Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen waren, übernehmen wir leider nicht.

Auf welche Bankverbindung erfolgt die Überweisung?

Wir dürfen aus rechtlichen Gründen nur auf die Bankverbindung überweisen, welche auch auf der Rechnung aufgeführt ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Üblicherweise genügt die Rechnung – weitere Unterlagen können aber ggfs. angefordert werden.

Wie hoch ist die Erfolgsprovision?

Unabhängig von der Forderungshöhe berechnen wir im Erfolgsfalle 9 % Erfolgsprovision auf jede Zahlung des Schuldners. Sie erhalten bei Vollzahlung durch den Schuldner somit 91 % Ihrer Forderung und das ohne sonstiges Kostenrisiko.

Was passiert nach dem Verkauf?

Nach der Abtretung übernehmen wir die komplette weitere Bearbeitung – inklusive Mahnwesen, Inkasso und ggf. gerichtlichem Mahnverfahren. Für Sie ist die Sache damit abgeschlossen.

Werden Sie auch für Privatpersonen tätig?

Nein. Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende.

Bieten Sie auch kostenloses Inkasso an?

Nein! Wir holen uns die vollständigen Kosten vom Schuldner. Sie als Auftraggeber erteilen uns für den Einzug der Kosten beim Schuldner eine Vollmacht und sind dann raus aus der Kostenpflicht.

Kann ich Sie auch beauftragen, wenn mein Unternehmen nicht in Deutschland ansässig ist?

Nein. Wir werden nur tätig, wenn sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger in Deutschland ansässig sind.

Entstehen mir Kosten, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Nein. Wir lassen Forderungen grundsätzlich titulierten. Wir werden quasi damit bezahlt, dass wir uns die vollständigen Kosten vom Schuldner holen dürfen. (Sie treten uns für diesen Fall den so genannten Kostenerstattungsanspruch ab.)

Was passiert, wenn der Schuldner Insolvenz anmeldet?

Wir werden die Forderung dann beim Insolvenzverwalter anmelden und darauf achten, dass die Forderung anerkannt wird.

Kontaktformular

Wenn auch Sie binnen 24 Stunden (5/7) wieder liquide werden wollen, sind wir mit Sicherheit eine der besten Optionen.

Scheuen Sie sich nicht vollkommen unverbindlich und kostenlos eine Anfrage zu stellen – Wir sind für Sie da!

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