Zwangsvollstreckung als Ultima Ratio
Die Zwangsvollstreckung ist ein rechtliches Verfahren, das eingeleitet wird, wenn eine Person oder ein Unternehmen eine Schuld nicht beglichen hat. Sie ist die Maßnahme, die ein Gläubiger ergreifen kann, um die Schulden eines Schuldners einzutreiben, wenn dieser seine Schulden nicht begleichen kann oder will. Die Voraussetzung ist der Durchlauf des kompletten gerichtlichen Mahnverfahrens, bzw. eines Urteils aus einem vorausgegangenen Verfahren.
Inkassounternehmen als Vollstreckungshelfer
In der Praxis sieht dies oft so aus, dass der Gläubiger ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Schuld beauftragt. Zahlt der Schuldner nicht, kann das Inkassounternehmen beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Zwangsvollstreckung (Pfändung) in das Vermögen des Schuldners stellen.
Vollstreckung trotz Negativeintrag?
Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Zwangsvollstreckung nicht immer sinnvoll ist, insbesondere dann nicht, wenn eine Bonitätsprüfung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vermuten lässt. Hier stellt sich die Frage: Welchen Sinn macht es, wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben will, obwohl die Schuldnerdaten nach der Bonitätsprüfung eine Zahlungsunfähigkeit vermuten lassen?
Schuldner an seine Schuld erinnern
Die Antwort liegt darin, dass die Zwangsvollstreckung nicht nur ein Mittel zur Eintreibung von Schulden ist, sondern auch eine Art Abschreckungsmaßnahme. Auch wenn eine Zwangsvollstreckung aufgrund der finanziellen Situation des Schuldners wahrscheinlich nicht erfolgreich sein wird, sendet sie eine klare Botschaft: Schulden sollten ernst genommen werden.
Verjährungsfristen unterbrechen
Ein weiterer Grund, warum ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten kann, obwohl die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wahrscheinlich ist, liegt in der gesetzlichen Pflicht zur Zwangsvollstreckung. Nach deutschem Recht ist ein Gläubiger verpflichtet, seine Forderungen zu verfolgen, um eine mögliche Insolvenzverschleppung zu verhindern.
Teilvollstreckungen können Kosten decken
Darüber hinaus besteht im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Möglichkeit, dass der Gläubiger einen Teil seiner Forderungen durch die Verwertung des Vermögens des Schuldners befriedigen kann. Dies kann z.B. durch Pfändung und Verkauf von Gegenständen des Schuldners geschehen.
Sorgfältige Abwägung
Die Zwangsvollstreckung sollte jedoch immer das letzte Mittel sein. Sie kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die letztlich von beiden Parteien getragen werden müssen, und sie kann für den Schuldner, der ohnehin finanziell angeschlagen ist, eine erhebliche Belastung darstellen. Gläubiger sollten daher immer versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor sie diesen Weg beschreiten.
Schließlich ist zu bedenken, dass die Durchführung einer Zwangsvollstreckung nicht immer dazu führt, dass der Gläubiger seine Forderung vollständig zurückerhält. Häufig führt sie nur zu einer teilweisen Befriedigung der Forderung, während der Restbetrag offen bleibt.
Ultima Ratio
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zwangsvollstreckung trotz Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sowohl eine Abschreckungsfunktion hat als auch dazu dient, den Gläubiger zumindest teilweise zu befriedigen und seiner gesetzlichen Pflicht zur Verfolgung seiner Forderungen nachzukommen. Sie sollte immer als letztes Mittel eingesetzt werden, nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.