
professionelles Forderungsmanagement
Mahnen – titulieren – vollstrecken – überwachen
Automatisches Mahnverfahren
Die Titulierung einer Forderung
Mahnbescheid
Der Mahnbescheid ist eine günstige Möglichkeit berechtigte Forderungen ohne langwierigen Gerichtsprozess zu sichern. Im gerichtlichen Mahnverfahren ist die Beantragung des Mahnbescheides der erste von zwei Stufen.
Vollstreckungsbescheid
Der Vollstreckungsbescheid – ugs. „Titel“ – wird dem Gläubiger nach Abschluss des gerichtlichen Mahnverfahrens übermittelt und gilt 30 Jahre. Der Vollstreckungsbescheid ist eine Urkunde. Diese muss bei jeder Vollstreckungshandlung vorgelegt werden.
Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens
- Hemmung der Verjährung
- Forderung bleibt bis zu 30 Jahre bestehen
- Beitreibung mit Hilfe der Vollstreckungsorgane