Prozessus-optimiertes Inkassoverfahren
Willkommen! Auf dieser Webseite erhalten Sie Informationen über den Ablauf unseres vollständigen Inkassoverfahrens. Wir erklären Ihnen die einzelnen Schritte, welche den Forderungseinzug durch uns erst so erfolgreich macht.
1. Erstes Anschreiben (Mahnung)
Das Inkassoverfahren beginnt üblicherweise mit einem ersten Mahnschreiben. Hierin wird der Schuldner über die offene Forderung, die Inkassokosten und gegebenenfalls Verzugszinsen informiert. Das Schreiben dient dazu, dem Schuldner eine letzte Gelegenheit zur Zahlung zu geben, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
2. Zweites Anschreiben
Falls die Zahlung nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach dem ersten Anschreiben erfolgt, folgt ein zweites Schreiben. Dieses ist dringlicher und weist auf die Konsequenzen eines weiteren Zahlungsverzuges hin.
3. Telefoninkasso
Sollte Ihnen von Ihrem Schuldner eine Telefonnummer vorliegen, nutzen wird das Telefoninkasso, um den direkten Dialog mit dem Schuldner zu suchen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu finden, z.B. durch Zahlungsvereinbarungen oder Ratenzahlungen.
4. Gerichtliches Mahnverfahren
Bleiben die bisherigen Maßnahmen erfolglos, führen wir für Sie das komplette gerichtliche Mahnverfahren durch. Hierbei wird beim zuständigen Mahngericht ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt. Der Schuldner hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch einzulegen.
5. Gerichtliche Durchsetzung der Forderung (Zwangsvollstreckung)
Wird kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und bleibt ein Vollstreckungsbescheid unangefochten, so steht der Forderung ein Titel zu. Dieser ermöglicht es dem Gläubiger, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Zu den Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gehören u.a. die Pfändung von Gehalt oder Kontoguthaben, die Pfändung von Sachwerten oder die Eintragung einer Zwangshypothek.
6. Langzeitüberwachung titulierter Forderungen
Manchmal ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, eine Forderung sofort zu vollstrecken, z.B. weil der Schuldner aktuell keine pfändbaren Einkünfte oder Vermögenswerte hat. In solchen Fällen werden wir die Forderung fortlaufend überwachen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut versuchen, sie beizutreiben. Diese Überwachung kann über Jahre hinweg erfolgen, da ein Titel in Deutschland grundsätzlich 30 Jahre lang gültig ist.
Wir hoffen, dass diese Übersicht Ihnen einen klaren Einblick in den Ablauf eines Inkassoverfahrens gegeben hat. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!